Die Gefährdungsbeurteilung erstellen lassen ist fĂ¼r viele Unternehmer keine freiwillige Option, sondern eine gesetzliche Pflicht. Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet jeden Arbeitgeber dazu, die Gefährdungen am Arbeitsplatz systematisch zu ermitteln, zu bewerten und geeignete SchutzmaĂŸnahmen abzuleiten.