12.08.2026
Unterweisung Brandschutz: Was Arbeitgeber verpflichtet sind umzusetzen
Die Unterweisung Brandschutz ist in Deutschland keine freiwillige Maßnahme, sondern eine gesetzlich vorgeschriebene Pflicht für jeden Arbeitgeber. Brände am Arbeitsplatz gehören zu den gefährlichsten und folgenreichsten Ereignissen, die ein Unternehmen treffen können. Neben dem unmittelbaren Risiko für Menschenleben entstehen erhebliche Sachschäden, Betriebsunterbrechungen und rechtliche Konsequenzen. Wer seine Beschäftigten nicht regelmäßig und nachweislich im Brandschutz unterweist, verletzt seine Fürsorgepflicht und haftet im Ernstfall persönlich. KL SafeLab unterstützt Betriebe in Mitteldeutschland dabei, die Unterweisung Brandschutz rechtssicher, praxisnah und wirksam umzusetzen.
Brandschutz ist kein Thema, das sich einmalig erledigen lässt. Betriebe verändern sich, neue Mitarbeitende kommen hinzu, Arbeitsmittel werden ausgetauscht und Gebäudebereiche werden umgenutzt. Jede dieser Veränderungen kann neue Brandrisiken mit sich bringen, die in der Unterweisung berücksichtigt werden müssen. Ein statisches Unterweisungskonzept, das einmal erstellt und dann nicht mehr angepasst wird, verliert schnell seine Wirksamkeit und seinen rechtlichen Wert.
Viele Unternehmen unterschätzen den Aufwand, den eine ordnungsgemäße Brandschutzunterweisung mit sich bringt. Es genügt nicht, einmal im Jahr ein Merkblatt auszuhändigen oder eine kurze Ansage zu machen. Das Gesetz verlangt eine dokumentierte, arbeitsplatzbezogene Unterweisung, die die spezifischen Brandrisiken des jeweiligen Betriebs berücksichtigt. Was das konkret bedeutet und wie es sich rechtssicher umsetzen lässt, erklärt dieser Beitrag.
Von: Karsten Linne
Gesetzliche Grundlage der Brandschutzunterweisung
Die Pflicht zur Unterweisung Brandschutz ergibt sich aus mehreren Rechtsgrundlagen gleichzeitig. Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet Arbeitgeber in Paragraph 12, Beschäftigte über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit zu unterweisen. Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) konkretisiert diese Pflicht und schreibt in Anhang 2 ausdrücklich vor, dass Beschäftigte über Maßnahmen zur Brandverhütung und das Verhalten im Brandfall unterwiesen werden müssen. Ergänzend dazu regeln die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften sowie die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A2.2) die Anforderungen an Fluchtwege, Notausgänge und Brandschutzhelfer.
Besonders relevant ist die Pflicht zur Bestellung von Brandschutzhelfern. Nach ASR A2.2 muss ein Arbeitgeber eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten als Brandschutzhelfer benennen und ausbilden. Als Richtwert gilt ein Anteil von fünf Prozent der Belegschaft, der je nach Betriebsart und Gefährdungssituation nach oben angepasst werden muss. Diese Brandschutzhelfer müssen nicht nur einmalig geschult werden, sondern regelmäßig aufgefrischt und im Ernstfall handlungsfähig sein. KL SafeLab übernimmt sowohl die Planung dieser Strukturen als auch die nachweisliche Durchführung der zugehörigen Unterweisungen.
Wer muss unterwiesen werden und wie oft?
Die Unterweisung Brandschutz richtet sich an alle Beschäftigten eines Betriebs, unabhängig von ihrer Position, ihrer Betriebszugehörigkeit oder ihrer Tätigkeit. Neu eingestellte Mitarbeitende müssen bereits vor Aufnahme ihrer Tätigkeit unterwiesen werden. Bei wesentlichen Änderungen der Arbeitsbedingungen, beim Einsatz neuer Geräte oder Stoffe sowie nach Brandvorfällen oder Beinaheunfällen ist eine erneute Unterweisung unmittelbar erforderlich.
Das Gesetz schreibt keine starre Frist für die Wiederholung vor, in der Praxis hat sich jedoch ein jährlicher Rhythmus als Standard etabliert und wird von Berufsgenossenschaften und Aufsichtsbehörden erwartet. Für Bereiche mit erhöhtem Brandrisiko, etwa in der Lebensmittelproduktion, im Gastgewerbe oder in chemisch-technischen Betrieben, empfehlen sich kürzere Intervalle. KL SafeLab bewertet im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung, welcher Unterweisungsrhythmus für den jeweiligen Betrieb angemessen ist, und setzt diesen strukturiert um.
Was eine rechtssichere Brandschutzunterweisung enthalten muss
Eine wirksame Unterweisung Brandschutz ist mehr als eine Erklärung, wo der nächste Feuerlöscher hängt. Sie muss die Beschäftigten in die Lage versetzen, im Brandfall schnell, besonnen und richtig zu handeln. Dazu gehört zunächst die Vermittlung der betriebsspezifischen Brandgefahren. Welche Materialien, Geräte oder Prozesse im Betrieb besondere Zündrisiken darstellen, muss für die Beschäftigten klar und nachvollziehbar sein.
Ein weiterer zentraler Inhalt ist die Erläuterung der Brandschutzordnung. Diese ist in drei Teile gegliedert: Teil A richtet sich als Aushang an alle Personen im Gebäude, Teil B enthält die Handlungsanweisungen für alle Beschäftigten und Teil C regelt die Aufgaben von Beschäftigten mit besonderen Funktionen im Brandfall. Alle Beschäftigten müssen mit den für sie relevanten Teilen vertraut sein und wissen, wie sie sich im Alarmfall verhalten.
Darüber hinaus müssen Fluchtwege, Notausgänge und Sammelplätze bekannt sein. Es klingt selbstverständlich, ist es in der Praxis aber häufig nicht. Neue Mitarbeitende kennen das Gebäude nicht, bestehende Belegschaften gewöhnen sich an Veränderungen, ohne sie bewusst wahrzunehmen. Regelmäßige Unterweisungen stellen sicher, dass diese Informationen stets präsent sind. Ergänzend wird der korrekte Umgang mit Feuerlöschern und anderen Erstlöschmitteln vermittelt, einschließlich der Frage, wann ein Löschversuch sinnvoll ist und wann die eigene Sicherheit absoluten Vorrang hat.
Dokumentation: Warum sie entscheidend ist
Eine durchgeführte Brandschutzunterweisung, die nicht dokumentiert ist, gilt im Rechtssinne als nicht durchgeführt. Diese Aussage klingt hart, entspricht aber der Realität bei Kontrollen und im Schadensfall. Arbeitgeber sind verpflichtet, Unterweisungen schriftlich festzuhalten. Die Dokumentation muss Datum, Thema, Namen der unterwiesenen Personen und deren Unterschriften enthalten. Darüber hinaus sollte der Inhalt der Unterweisung zumindest in Stichworten festgehalten werden.
KL SafeLab erstellt für jeden Betrieb eine strukturierte Unterweisungsdokumentation, die alle rechtlichen Anforderungen erfüllt und bei BG-Kontrollen oder im Fall eines Arbeitsunfalls lückenlos vorgelegt werden kann. Gleichzeitig wird die Dokumentation so aufgebaut, dass sie im laufenden Betrieb einfach gepflegt und aktuell gehalten werden kann. Das reduziert den Aufwand für die Geschäftsführung erheblich und schafft gleichzeitig Rechtssicherheit.
Ein häufig unterschätzter Aspekt der Dokumentation ist die Aufbewahrungspflicht. Unterweisungsnachweise sollten mindestens so lange aufbewahrt werden, wie die unterwiesene Person im Betrieb beschäftigt ist, im Idealfall darüber hinaus. Im Schadensfall können Unterweisungsnachweise aus vergangenen Jahren entscheidend sein, um die Sorgfaltspflicht des Arbeitgebers nachzuweisen. KL SafeLab richtet auf Wunsch ein einfaches Ablagesystem ein, das diese Anforderung dauerhaft erfüllbar macht.
Brandschutzunterweisung und betriebliche Praxis: Häufige Schwachstellen
In der betrieblichen Praxis begegnet KL SafeLab immer wieder den gleichen Problemen. Ein sehr häufiger Fehler ist die fehlende Differenzierung nach Arbeitsbereichen. Eine Unterweisung, die für alle Beschäftigten eines Betriebs identisch ist, erfüllt die Anforderung der Arbeitsplatzbezogenheit nicht. Ein Mitarbeitender in der Produktion ist anderen Brandrisiken ausgesetzt als jemand im Büro. Die Unterweisung muss das widerspiegeln.
Ein weiteres verbreitetes Problem ist das Fehlen von Unterweisungen für Leiharbeitnehmer, Praktikanten oder externe Dienstleister, die regelmäßig im Betrieb tätig sind. Diese Personengruppen werden häufig vergessen, obwohl auch für sie eine Unterweisungspflicht besteht. KL SafeLab stellt sicher, dass alle im Betrieb tätigen Personen erfasst werden und die Unterweisung entsprechend breit aufgestellt ist.
Schließlich fehlt in vielen Betrieben eine Überprüfung, ob die Unterweisungsinhalte tatsächlich verstanden und verinnerlicht wurden. Eine reine Wissensvermittlung ohne Erfolgskontrolle ist nur bedingt wirksam. KL SafeLab empfiehlt und begleitet kurze Rückmeldeschleifen, die sicherstellen, dass das Vermittelte im Arbeitsalltag auch ankommt.
Über den Autor:
Karsten Linne
Über 20 Jahre Führungserfahrung und fundierte Expertise in Arbeitssicherheit, Brandschutz und Gefahrstoffmanagement.
KL SafeLab ist zertifizierter Lernbegleiter für die neue Fachkraftausbildung nach DGUV Konzept. Bildungsträger profitieren von fundierter Erfahrung in der Begleitung und Umsetzung der neuen Lernarchitektur.